Allgemeine Geschäftsbedingungen
Personalvermittlung von Fachkräften, Führungskräften,
Auszubildenden und ungelernten Kräften in allen Berufsbildern
sowie mit Schwerpunkt Lager/Logistik.
§ 1 Allgemeines
(1) PuR unterstützt den Auftraggeber bei seiner Personalbeschaffung.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, PuR alle für einen Auftrag erforderlichen Daten oder Unterlagen zur Verfügung zu stellen oder zu ermöglichen, dass diese von PuR erstellt werden können. Dies gilt insbesondere für Unterlagen, die zur Suche geeigneter Bewerber benötigt werden, wie z.B. Abfassen einer Stellenbeschreibung bzw. Ermitteln eines Anforderungsprofils.
(3) Hat sich ein durch PuR vorgeschlagener Bewerber bereits unabhängig von dem erteilten Vermittlungsauftrag beim Auftraggeber beworben, ist der Auftraggeber verpflichtet, PuR unverzüglich nach Erhalt der Bewerbungs-unterlagen durch PuR zu unterrichten. Unterlässt der Auftraggeber die Unterrichtung und kommt es in diesem Fall zum Vertragsabschluss mit dem Bewerber, ist PuR berechtigt, das Vermittlungshonorar in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
§ 2 Vermittlungshonorar
(1) Das Vermittlungshonorar wird individuell im unterbreiteten Vermittlungsvertrag festgelegt. Dies kann
anhand eines Pauschalbetrages (z.B. bei Auszubildenden) oder durch die Angabe eine Multiplikationsfaktors des Bruttomonatsgehaltes des neuen Arbeitnehmers des Kunden geschehen. Abweichungen hiervon bedürfen einer besonderen Vereinbarung bzw. der Annahme/Bestätigung eines zuvor von PuR neu unterbreiteten Angebotes.
(2) Der Honoraranspruch entsteht, wenn zwischen dem Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und dem von PuR vorgeschlagenem Bewerber ein Arbeitsvertrag oder eine sonstige ein Beschäftigungsverhältnis begründende Vereinbarung abgeschlossen worden ist. Wird ein Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder wird der vorgeschlagene Bewerber für einen von dem Anforderungsprofil abweichenden Arbeitsplatz vorgesehen, so berührt dies den Honoraranspruch von PuR nicht.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, PuR unverzüglich den Abschluss einer den Honoraranspruch gemäß § 2 Abs. 2 begründenden Vereinbarung nachzuweisen. Hierbei hat der Auftraggeber gegenüber PuR die Höhe des vereinbarten Brutto-Monatseinkommens mitzuteilen.
(4) Sollte der Auftraggeber seiner Verpflichtung aus § 2 Abs. 3 nicht nachkommen, ist PuR berechtigt, ein für die Qualifikation des Bewerbers marktübliches Monatsbruttoeinkommen zu Grunde zu legen.
§ 3 Sonderleistungen und Reisekosten
Sonderleistungen wie z.B. anzeigengestützte Personalsuche in Printmedien oder Eignungstests sind zwischen PuR und dem Auftraggeber gesondert schriftlich zu vereinbaren. Reisekosten, die PuR im Rahmen eines Auftrags auf Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
§ 4 Vertraulichkeit
Der Auftraggeber und PuR erklären, über Daten und Informationen, die sie über die andere Vertragspartei oder einen Bewerber im Rahmen der Vermittlung oder Bewerbung erhalten haben, Stillschweigen zu bewahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vermittlungsauftrages fort. Der Auftraggeber hat die von PuR zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Verlangen herauszugeben bzw. gegen Nachweis zu vernichten. Dies gilt nicht für zur Verfügung gestellte Unterlagen eines Bewerbers, mit dem der Auftraggeber einen Vertrag geschlossen hat.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Die Rechnungen sind nach Erhalt sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Sämtliche Beträge verstehen sich als Bruttobeträge inklusive des aktuellen Mehrwertsteuersatzes.
§ 6 Haftung
Die von PuR zu einem Bewerber gemachten Angaben beruhen auf den Auskünften und Informationen des Bewerbers bzw. von Dritten. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte kann PuR daher nicht übernehmen. Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass ein vorgeschlagener Bewerber nicht anderweitig vermittelt wird.
§ 7 Auftragsbeendigung
Der Auftraggeber kann den erteilten Vermittlungsauftrag jederzeit beenden. Die bis zum Beendigungszeitpunkt entstandenen Kosten sind PuR ohne Abzug zu erstatten. Dies gilt insbesondere für Stellenanzeigen, die bereits in Auftrag gegeben, aber noch nicht veröffentlicht worden sind.
§ 8 Werbewiderspruchsrecht
PuR führt Werbung sowie Markt- und Meinungsforschung gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) durch. Dem Auftraggeber steht ein jederzeitiges Widerspruchsrecht gemäß § 28 Abs.4 BDSG gegen die Verwendung seiner personenbezogenen Daten für diese Zwecke zu.
§ 9 Nachweisliches Fehlverhalten im Vorschlagsprozess beim Kunden
Durch die Betätigung des dem Bewerber übermittelten Links wird dieser zum Klienten, wodurch die beiderseitige Wahrung des Datenschutzes zusätzlich gewährleistet ist. Sollte ein Klient nachweislich ein schwerwiegendes Fehlverhalten im Zusammenhang mit dem Vorschlagsprozess zeigen (z. B. durch das unentschuldigte Nichtwahrnehmen eines vereinbarten Vorstellungsgesprächs beim Kunden), behält sich PuR das Recht vor, dem Klienten eine Rechnung auszustellen. Diese Rechnung basiert auf der Zeiterfassung gemäß dem internen Kostenstellensystem von PuR und deckt die im Zusammenhang mit der erbrachten Dienstleistung entstandenen Aufwendungen.
§ 10 Schlussbestimmungen
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist im Sinne der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine gültige Regelung, mit welcher der wirtschaftliche Zweck der ungültigen Bestimmung in bestmöglicher Weise erreicht wird, zu ersetzen.
§ 11 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort der Leistungen von PuR ist Bergisch-Gladbach. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einem Vermittlungsauftrag ist der Sitz von PuR, wobei sich PuR das Recht vorbehält, den Sitz des Auftraggebers als Gerichtsstand zu wählen.